Denkmalschutz

Denkmalschutz im Ernst-Thälmann-Park

Im Januar 2014 wurde ein Teil des Ernst-Thälmann-Parks unter Denkmalschutz gestellt – Die Begründung des Landesdenkmalamtes Berlin finden Sie hier. Über diese Entscheidung haben wir uns sehr gefreut.

Das geschütze Gebiet, mit allen darin befindlichen Gebäuden und der Parkanlage, wird in der Karte unten rot markiert dargestellt. Wie im Vegleich mit der oberen Karte der Gesamtanlage erkennbar ist, steht der nördliche Parkteil – mit dem Zeiss-Grossplanetarium an der Prenzlauer Allee, dem Sternespielplatz und der Grundschule am Planetariumnicht unter Denkmalschutz – Der gesamte Ernst-Thälmann-Park befindet sich auf der Fläche des ehemaligen  IV. städtischen Gaswerks – Berlin. Aus dieser Perspektive handelt es sich beim Ernst-Thälmann-Park also um ein geteiltes Denkmal. Aktuell (März 2021) stossen daher Pläne des Bezirks, die zentrale Durchwegung entlang der Grunschule am Planetarium engültig zu schließen, auf größtes Unverständnis bei den Anwohnern und Nutzern des Parks.

Die untere Denkmalschutzbehörde in Pankow ist für die fachliche Betreuung des denkmalgeschützen Teils des Ernst-Thälmann-Parks zuständig. Diese hat im Jahr 2017 das denkmalpflegerische Leitbild vorgestellt.

Seit 2014 bieten Aktive und Freunde unsere AI, soweit es unsere Zeit und Kraft erlaubt, im Rahmen des „Tag des offenen Denkmals“ Berlin Veranstaltungen an.

In unserer AG Denkmalschutz kümmern wir uns gezielt um dieses Thema.

Weitere Quellen: